Pauschalabzug verbessert den Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität

Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden. Die bisher angewendeten hypothetischen Löhne, die als zu hoch kritisiert wurden, sollen um einen Pauschalabzug von 10% reduziert werden, um den Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Dies führt zu höheren IV-Renten und zu vermehrten Umschulungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 in Erfüllung der Motion 22.3377 eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) verabschiedet und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Medienmitteilung des Bundesrats