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Reform der Ergänzungsleistungen (EL)

Was sind die wichtigsten Veränderungen durch die EL-Reform?

Was sind die wichtigsten Veränderungen durch die EL-Reform?

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Erhöhung der Neben- und Heizkostenpauschale
  • Einführung einer vermögensabhängigen Eintrittsschwelle
  • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Klärungen bezüglich Schätzungen zum Vermögensverzicht
  • Rückerstattung im Fall einer Erbschaft
  • Änderungen bezüglich des Lebensbedarfs von Kindern
  • Erhöhung bei der Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten

Wie gestaltet sich die Übergangsregelung?

Das Gesetz sieht eine Übergangsregelung für Personen vor, die bereits im Jahr 2020 EL beziehen.

Somit bleibt der bis 31.12.2020 gültige Anspruch (altes Recht) drei 3 Jahre lang, längstens also bis 31.12.2023 gültig, sofern die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Empfänger von Ergänzungsleistungen vorteilhafter sind.

Muss ich als Erbe die rechtmässig bezogenen EL zurückzahlen?

Ja, aber nur EL (+ KVG-Zuschüsse und Arztkosten sowie evtl. kantonale Unterstützung für geschützte Wohnungen) ab dem 1. Januar 2021 und nur für einen Erbanteil (Nettovermögen), der CHF 40 000.00 übersteigt.

Bei Paaren beginnt die Rückerstattungspflicht erst mit dem Tod des zweiten Ehegatten.

Merkblatt

51 – Ergänzungsleistungen (EL) 2021: Was sich ändert