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Invalidenrente

Wann wird eine Invalidenrente ausgerichtet?

Eine Invalidenrente wird nur nach vorheriger Prüfung der Eingliederungsmöglichkeiten ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die versicherte Person alles tun muss, um ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern, indem sie auf ihre gesundheitliche Beeinträchtigung abgestimmte Eingliederungsmassnahmen durchführt.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente?

Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente sind:

  • Der Anspruch auf Rente entsteht frühestens, wenn während eines Jahres eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % besteht.
  • Nach Ablauf des Jahres muss ein Verdienstausfall von mindestens 40 % bestehen.

Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

Der Invaliditätsgrad entspricht dem Erwerbsausfall, der sich aus dem Vergleich des Einkommens vor Invalidität mit dem Einkommen ergibt, das nach Invalidität noch geltend gemacht werden kann. Dieser Einkommensverlust wird in Prozent ausgedrückt. Bei Nichterwerbstätigen wird die Invalidität anhand der Schwierigkeiten ermittelt, auf die sie bei der Ausführung der Arbeiten im Haushalt stossen.

Wie hoch ist die Invalidenrente?

Der Invaliditätsgrad bestimmt den Rentenanteil, der als prozentualer Anteil einer vollen Rente festgelegt wird.

  • Bei einem Invaliditätsgrad von 70 % oder mehr hat der Versicherte Anspruch auf eine volle Rente
  • Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50 und 69 % entspricht der Rentenanteil dem Invaliditätsgrad
  • Bei einem Invaliditätsgrad unter 50 % beträgt der Rentenanteil:
Invaliditätsgrad Rentenanteil

49%

47.5%
48% 45%
47% 42.5%
46% 40%
45% 37.5%
44% 35%
43% 32.5%
42% 30%
41% 27.5%
40% 25%

Wie funktioniert die Auszahlung der Invalidenrente?

Sobald die IV-Stelle den Invaliditätsgrad berechnet hat, ist die AHV-Ausgleichskasse für die Berechnung der Rentenhöhe zuständig.

Wie kann ich mich für die Invalidenrente anmelden?

Die Anmeldung auf Leistungen der Invalidenversicherung für Erwachsene muss spätestens sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der IV-Stelle des Wohnkantons eingereicht werden.

Verzeichnis der IV-Stellen

Merkblätter

    4.01 – Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
    4.04 – Invalidenrenten der IV

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

Informationen in leichter Sprache Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache Informationen in Gebärdensprache

Formulare

001.001 - Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente
007.001 - Fragebogen: Revision der Invalidenrente
003.001 - Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente
Beantragung einer Vollmacht (nur in Französisch verfügbar)
DIV01 - Mitteilung über eine Adressänderung/Änderung des Zivilstands (nur in Französisch verfügbar)