Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für die Selbständigerwerbenden
Für das Jahr 2023 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 2% des im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV "der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer ...