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AHV/IV-Rente
AHV/IV-Rente

Weiterarbeit nach dem Referenzalter

Zur Berechnung der Altersrente werden heute die AHV-Beiträge bis zum Jahr vor dem Referenzalter berücksichtigt. Neu können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein.

Welche Vorteile hat die Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter?

Der heute geltende AHV-Freibetrag beträgt CHF 1'400.00 pro Monat beziehungsweise CHF 16'800.00 pro Jahr.  Für weiterarbeitende Alters-Rentnerinnen/-Rentner wird dieser künftig freiwillig. Durch Verzicht auf den Freibetrag können nach dem Referenzalter zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Diese können zu einer Verbesserung der Altersrente führen. Dazu muss eine Neuberechnung der Altersrente beantragt werden.

Wer kann von einer Neuberechnung profitieren?

Ein Altersrentner, die oder der nach dem Referenzalter eine beitragspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, kann eine Neuberechnung ihrer oder seiner Altersrente erhalten. Die Neuberechnung erfolgt nur auf ihr/sein Verlangen.

Ausnahmen:

  • Bezüger, die bereits eine Erhöhung aufgrund einer Neuberechnung erhalten haben (diese Möglichkeit besteht nur einmal).
  • Bezüger, die am 1. Januar 2024 über 70 Jahre alt sind

Wann kann eine Neuberechnung beantragt werden?

Eine Neuberechnung der Altersrente kann nach Erreichen des Referenzalters zwischen 65 und 70 Jahren einmalig erfolgen. Diese Neuberechnung gilt nur für die künftige Rente. Anträge sind ab dem Jahr 2024 möglich.