Ergänzungsleistungen AHV/IV

Unterliegen die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?

Ja, sie fallen grösstenteils unter bundesrechtliche Bestimmungen, die Umsetzung ist jedoch Sache der Kantone. Deshalb können sie sich in gewissen Punkten je nach Kanton unterscheiden und sind an den Wohnort gebunden. Hier finden Sie alle relevanten Informationen:

    Ergänzungsleistungen
    Rückerstattung von Krankheitskosten

Aufgrund der kantonalen Anwendung des EL-Rechts kommen bei der Berechnung der EL von Personen mit Wohnsitz in Moutier die jurassischen Normen zur Anwendung. Dies betrifft auch Personen, die in einem Heim in einer anderen Gemeinde leben, ihren Wohnsitz aber in Moutier haben.

Aufgrund der kantonalen Anwendung des EL-Rechts kommen bei der Berechnung der EL von Personen mit Wohnsitz in Moutier die jurassischen Normen zur Anwendung. Dies betrifft auch Personen, die in einem Heim in einer anderen Gemeinde leben, ihren Wohnsitz aber in Moutier haben.

Welche Punkte können abweichen, da sie in die Zuständigkeit der Kantone fallen?

  • Persönliche Auslagen (Sackgeld) für Personen, die in Pflegeheimen leben
    Der Betrag im Jura ist tiefer als im Kanton Bern. Der Betrag 2026 ist noch nicht bekannt und wird von der Regierung des Kantons Jura auf dem Verordnungsweg festgelegt. Er wird automatisch in die ab 1. Januar 2026 gültigen EL-Berechnungen einbezogen.
  • Anerkannte Tagestaxe für Heimaufenthalte
    Der Staat legt die in den EL-Berechnungen zulässigen Pensionspreise für Personen fest, die in Heimen wohnen (Pflegeheime, Wohnheime, Institutionen, Spital, Wartebett usw.). Die Beträge 2026 sind noch nicht bekannt und werden von der Regierung des Kantons Jura per Beschluss festgelegt. Sie werden automatisch in die ab 1. Januar 2026 gültigen EL-Berechnungen einbezogen.
  • Verkehrswert von nicht als Hauptwohnung genutzten Liegenschaften
    Im Jura dient der interkantonale Repartitionswert zur einheitlichen Bestimmung des Verkehrswerts einer nicht als Hauptwohnsitz genutzten Liegenschaft. In der Praxis entspricht dies 130 % des amtlichen (oder steuerlichen) Wertes der Immobilie. Ausschlaggebend ist somit der zulässige Steuerwert und nicht die Einschätzungen von Experten oder anderen Schätzungsinstituten.
  • Kantonaler Zuschlag für die Mietzinsobergrenze von Personen, die in einer betreuten Wohnung wohnen
    Im Jura gibt es Strukturen für ältere Menschen, die diese zwischen dem Leben zu Hause und dem Eintritt in ein Pflegeheim nutzen können. Diese Art von Wohnungen ermöglicht es Menschen, die darauf angewiesen sind, weiterhin selbständig in einer staatlich anerkannten, der Krankheit oder Behinderung angepassten Einrichtung wohnen zu können. Dies führt bei den EL zu einer höheren Obergrenze des zulässigen Mietzinses bei den anerkannten Ausgaben im Vergleich zu den Bundesnormen.

Häufig gestellte Spezialfragen zum Kantonswechsel von Moutier

Bei welcher Ausgleichskasse müssen die Gesuche eingereicht werden?

Für einen Anspruch bezüglich 2025 müssen EL-Anmeldungen bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern bzw. der AHV-Zweigstelle Moutier eingereicht werden. Für einen Anspruch bezüglich 2026 müssen sie bei der ECAS Jura bzw. an der zentralen Anlaufstelle in Moutier eingereicht werden. Dies gilt auch für bereits laufende Revisionsgesuche/Leistungsmutationen. 

Welche Kasse ist für EL-Dossiers zuständig, bei denen bereits eine Verfügung der Ausgleichskasse des Kantons Bern vorliegt?  

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern übermittelt der ECAS Jura die für die Erstellung der EL-Verfügungen und -Berechnungen per 01.01.2026 notwendigen Daten. Die Dossiers verbleiben bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Bei der ersten regelmässigen Revision kommt ein Dossier dann in den Besitz der ECAS Jura. 

Wie werde ich über meinen EL-Anspruch ab 01.01.2026 informiert?

Personen, die bereits einen vom Kanton Bern berechneten und zugesprochenen EL-Anspruch haben, erhalten Ende des Jahres 2025 von der ECAS Jura eine formelle Verfügung mit der Festsetzung des Anspruchs per 01.01.2026 per Post. Wenn sich bestimmte Zahlen oder Informationen in diesen Entscheiden geändert haben und nicht mehr korrekt sind, kann ein Änderungsantrag direkt an die ECAS oder an die zentrale Anlaufstelle in der Stadt Moutier gerichtet werden. Die Belege sind dem Antrag beizufügen.

Wo muss ich eine Änderung meiner wirtschaftlichen und/oder persönlichen Situation melden?

Änderungen und Revisionsanträge können Sie weiterhin an der zentralen Anlaufstelle in Moutier melden.

Wie geht es mit EL-Anmeldungen, die bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern in Bearbeitung sind, weiter?

Bei EL-Anmeldungen (inkl. Revisionen), die im Jahr 2025 eingereicht werden und sich noch in der Abklärung befinden, bleibt die Ausgleichskasse des Kantons Bern bis zum 31.12.2025 für den Erlass der Verfügung und die Festsetzung des Anspruchs zuständig. Das betreffende Dossier wird anschliessend an die ECAS Jura weitergeleitet, damit eine ab dem 01.01.2026 gültige Verfügung erlassen wird. 

Wann genau am Monatsanfang erhalte ich meine Ergänzungsleistungen?

Die ECAS Jura überweist die EL monatlich in der Regel am 5. Werktag des Monats. Den Verfügungen zur Festsetzung des EL-Anspruchs per 01.01.2026 wird ein Zeitplan beigelegt. Wird die AHV/IV-Rente ebenfalls von der SKS Jura ausbezahlt, können die Beträge zu einer einzigen Zahlung kumuliert werden.

Bei welcher Ausgleichskasse sind die Anträge auf Vergütung von Krankheitskosten einzureichen?

Da die EL-Ansprüche erst ab dem 01.01.2026 vom Jura übernommen werden, bleibt der Kanton Bern für die Vergütung von Krankheitskosten mit Behandlungsdatum im Jahr 2025 zuständig.

Nachfolgend einige Beispiele, aus denen Sie ersehen können, wohin Ihre Behandlungskosten geschickt werden sollen:

Abrechnungs-/Rechnungsdatum

Behandlungsdatum

Wohin schicke ich meine Kosten?

29.12.2025

03.12.2025–05.12.2025 Apotheke

Ausgleichskasse Bern

09.01.2026

17.12.2025s Arzt/Ärztin
18.12.2025 Labor

Ausgleichskasse Bern

02.02.2026

26.12.2025–04.01.2026 Spitalaufenthalt

Kasse Bern UND
ECAS Jura

12.01.2026

15.12.2025–08.01.2026 Zahnarzt

Ausgleichskasse Bern UND
ECAS Jura

30.01.2026

05.01.2026 Apotheke

SKS Jura

Die Rückerstattungsgesuche können nach folgenden Verfahren eingereicht werden:

  • An der zentralen Anlaufstelle in Moutier.
  • Per Post an ECAS Jura, Sektor RFM, Rue Bel-Air 3, 2350 Saignelégier (bitte AHV-Nummer angeben).
  • Per Mail an rfm@ecasju.ch. Bitte im Betreff die AHV-Nummer angeben und Abrechnungen und Rechnungen (alle Seiten) nur als PDF anhängen. Bilder und andere Formate werden nicht berücksichtigt.