Krankenversicherung: Prämienverbilligung
Unterliegen die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?
Die Grundlagen für die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung sind in bundesrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Hingegen liegt der Vollzug und die Ausgestaltung klar in der Kompetenz der Kantone, die dafür eigene gesetzliche Bestimmungen erarbeiten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen:
Zu erwähnen ist, dass die Normen 2026 für die Prämienverbilligung noch nicht definiert sind. Sobald die jurassische Regierung die Normen verabschiedet hat, wird bis November 2025 eine kantonale Medienmitteilung veröffentlicht, und die Website der ECAS wird entsprechend aktualisiert.
Häufig gestellte Spezialfragen zum Kantonswechsel von Moutier
An wen wird meine Prämienverbilligung überwiesen?
Wie im Kanton Bern wird die Prämienverbilligung direkt an den Krankenversicherer überwiesen, und dem Empfänger wird der zugesprochene Betrag von seiner Prämienrechnung abgezogen.
Erhalte ich nach dem Kantonswechsel im Jura dieselbe Prämienverbilligung wie in Bern?
Für das Jahr 2026 stützt sich die ECAS Jura bei der Vergabe der jurassischen Prämienverbilligung auf die Veranlagungsverfügungen 2024 des Kantons Bern. Die potenziellen Begünstigten werden bis Ende November 2025 von der ECAS Jura informiert, wenn sie für das Jahr 2024 bereits definitiv veranlagt wurden, oder im Jahr 2026, wenn sie mit einem rückwirkenden Anspruch auf den 01.01.2026 veranlagt werden.
Ich bin quellensteuerpflichtig. Wie wird das ablaufen?
Im Laufe des Jahres 2026 muss ein Gesuch eingereicht werden. Grundlage für die Vergabe der Prämienverbilligung ist das Einkommen im Jahr 2025.
Ich bin EL-Bezüger. Wie geht es ab dem 1. Januar 2026 weiter?
Bezügern von Ergänzungsleistungen per 31.12.2025 wird ihr Anspruch für das Jahr 2026 automatisch gemäss den von der Regierung des Kantons Jura im Oktober 2025 festgelegten Höchstbeträgen gewährt.
Ich bin Sozialhilfebezüger. Wie geht es ab dem 1. Januar 2026 weiter?
Empfängern von Sozialhilfeleistungen per 31.12.2025 wird ihr Anspruch für das Jahr 2026 automatisch gemäss den im Oktober 2025 von der Regierung des Kantons Jura festgelegten Höchstbeträgen gewährt.
Wie beantrage ich eine Prämienverbilligung?
Die verschiedenen Formulare, je nach Kategorie, werden Anfang Januar 2026 auf der Website der ECAS Jura zur Verfügung stehen. Gesuche sind direkt an die ECAS Jura zu richten.