Berufliche Eingliederung IV
Wer hat Anspruch auf eine berufliche Eingliederung der IV?
Jede Person, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in berufliche Schwierigkeiten gerät, hat Anspruch auf Massnahmen zur beruflichen Eingliederung der IV.
Welche Arten von Eingliederungsmassnahmen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Eingliederungsmassnahmen:
- Berufsberatung
Jede Person, der es aufgrund ihrer Behinderung schwerfällt, einen Beruf zu wählen oder ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, hat Anspruch auf Berufsberatung.
- Erstmalige berufliche Ausbildung
Jede Person, die noch nicht erwerbstätig war und für die die berufliche Erstausbildung aufgrund ihrer Invalidität wesentlich höhere Kosten verursacht als für Nichtinvalide, hat Anspruch auf Erstattung dieser Mehrkosten, wenn die Ausbildung ihren Fähigkeiten entspricht.
- Berufliche Umschulung
Jede Person, deren Invalidität einen Wechsel der Tätigkeit erforderlich macht, hat Anspruch auf Umschulung in einen neuen Beruf, der die Erhaltung oder Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit sicherstellt.
- Arbeitsvermittlung
Es können verschiedene Unterstützungsmassnahmen zur Arbeitsvermittlung angeboten werden
– Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
– Beratung und Betreuung, um einen Arbeitsplatz zu behalten
– Einarbeitungszuschuss
– Arbeitsversuch.
Wie melde ich mich für die berufliche Umschulung der IV an?
Die Anmeldung für IV-Leistung für berufliche Integration/Rente für Erwachsene oder die Anmeldung für IV-Leistungen für Minderjährige ist der IV-Stelle des Wohnkantons zu übermitteln.
Merkblätter
Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache
Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.