Arbeitslosenversicherung
Unterliegen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?
Unterliegen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?
Ja, die gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeitslosenversicherung sind auf Bundesebene geregelt. Deshalb unterscheiden sie sich je nach Wohnort nicht. Hier finden Sie alle relevanten Informationen:
Häufig gestellte Spezialfragen zum Kantonswechsel von Moutier
Wird die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Jura per 01.01.2026 in Moutier präsent sein?
Ja, die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Jura steht der Bevölkerung donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr an der zentralen Anlaufstelle der Kantonsverwaltung in Moutier zur Verfügung.
Bei welcher Arbeitslosenkasse müssen Anträge auf Arbeitslosenentschädigung gestellt werden?
Bis zum 31.12.2025 müssen Anträge auf Arbeitslosenentschädigung bei einer Kasse eingereicht werden, die im Kanton Bern zugelassen ist. Ab dem 01.01.2026 können sie bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Jura oder bei einer anderen im Kanton Jura zugelassenen Kasse gestellt werden.
Was passiert mit den laufenden Entschädigungsfällen am 31.12.2025?
Dossiers, die vor Ende 2025 von einer im Kanton Bern ansässigen Arbeitslosenkasse bearbeitet wurden, werden per 01.01.2026 an die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Jura oder an eine andere vom Bezüger frei gewählte Kasse überstellt.
Ist die ursprüngliche Kasse in den Kantonen Bern und Jura zugelassen, bleibt das Dossier bei dieser Kasse.
Ändert sich beim Kantonswechsel der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen?
Nein, da die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung eidgenössisch sind, bleibt der von einer Kasse des Kantons Bern ermittelte Leistungsanspruch beim Übertritt in eine Kasse mit Sitz im Kanton Jura unverändert.
Wie muss ich vorgehen, um Kurzarbeitsentschädigung (KAE) geltend zu machen?
Nach Erhalt einer Bewilligung des Service de l’économie et de l’emploi (SEE) des Kantons Jura kann via Job-Room (Arbeitgeber) ein Gesuch bei der staatlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Jura oder einer anderen im Kanton Jura zugelassenen Kasse eingereicht werden.
Was ist zu tun, wenn nach dem Konkurs einer Firma mit Sitz in Moutier eine Lohnforderung besteht?
Für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung ist ausschliesslich die öffentliche Arbeitslosenkasse des Sitzkantons zuständig. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Jura gerne zur Verfügung.