Familienzulagen
Unterliegen die Familienzulagen den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?
Die Familienzulagen unterliegen sowohl eidgenössischen als auch kantonalen Bestimmungen. Die Mindestbestimmungen sind im Bundesrecht festgelegt, und der Kanton Jura geht in mehreren Bereichen darüber hinaus:
- höhere Beträge für Kinderzulagen, Ausbildungszulagen und Geburts-/Adoptionszulage
- höhere Familienzulagen für nichterwerbstätige Personen. Auch Personen, die eine AHV-Rente beziehen, können einen Anspruch auf Familienzulagen haben. Wer Ergänzungsleistungen erhält, bezieht die Familienzulagen über die Ergänzungsleistungen.
Beträge der Familienzulagen 2025:
|
Kinderzulage |
Ausbildungszulage |
Geburtszulage |
Adoptionszulage |
---|---|---|---|---|
Bundesrecht |
215.– |
268.– |
- |
- |
BE |
250.– |
310.– |
- |
- |
JU |
275.– |
325.– |
1500.– |
1500.– |
Häufig gestellte Spezialfragen zum Kantonswechsel von Moutier
Wem werden die Familienzulagen ausbezahlt?
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet (entweder an die Mutter, an den Vater oder andere Anspruchsberechtigte), wobei folgende Prioritätsregeln gelten:
- Die erwerbstätige Person
- Die Person, welche das Sorgerecht hat
- Bei gemeinsamem Sorgerecht: die Person, die überwiegend mit dem Kind zusammenlebt
- Wohnen die Anspruchsberechtigten zusammen, die Person, die im Wohnkanton des Kindes erwerbstätig ist.
- Falls beide Anspruchsberechtigten im Wohnkanton des Kindes arbeitet: die Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen. Dies gilt auch, wenn keine der Anspruchsberechtigen im Wohnkanton des Kindes arbeiten. Die zweite anspruchsberechtigte Person kann die Differenz erhalten, wenn die Familienzulagen nach der Regelung in ihrem Kanton höher sind als in dem Kanton, in dem die Familienzulagen nach den Prioritätsregeln ausgerichtet werden.
Welche administrativen Schritte sind im Hinblick auf die Änderung der kantonalen Zugehörigkeit der Gemeinde Moutier zu unternehmen?
Aufgrund der obigen Prioritätsregeln ist abzuklären, ob die anspruchsberechtigte Person noch dieselbe ist. Im Falle einer Änderung hat der Arbeitgeber oder der Selbständigerwerbende direkten Kontakt mit der zuständigen Familienausgleichskasse. Arbeitsnehmende können Sie sich deshalb bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers erkundigen.
Beispiele für eine Familie aus Moutier:
- Ist ein Elternteil in Moutier angestellt, war er 2025 nicht der Anspruchsberechtigte und arbeitet der andere Elternteil ausserhalb von Moutier oder ausserhalb des Kantons Jura, wird der in Moutier arbeitende Elternteil 2026 der Anspruchsberechtigte (gemäss obiger Prioritätsregel Nr. 4). Vielleicht wird er nicht identifiziert. In diesem Fall ist es ratsam, dass der in Moutier angestellte Elternteil seinen Arbeitgeber bittet, dies der Familienausgleichskasse zu melden. Diese prüft, welcher Elternteil gemäss der in den Bundesgesetzen festgelegten Prioritätenfolge für das Jahr 2026 anspruchsberechtigt ist.
- Wenn ein Elternteil im Jahr 2025 im Kanton Jura arbeitet und die Differenzzulage nicht erhält, muss er ein Gesuch stellen (siehe Punkt 5 der obigen Prioritätenregelung).
Wie erhalte ich Familienzulagen für Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende?
Für Angestellte und Selbstständigerwerbende besteht kein Handlungsbedarf. Bezügerinnen und Bezüger von Familienzulagen im Kanton Bern erhalten diese weiterhin ohne Unterbrechung. Die Familienzulagen für Angestellte gehen direkt an den Arbeitgeber, der sie diesen auszahlen muss. Die Familienzulagen von Selbständigerwerbenden werden mit den AHV-Beitragsabrechnungen verrechnet. Allfälliger Überschüsse werden laufend zurückerstattet. Bei Selbstständigerwerbenden, deren Beiträge vierteljährlich erhoben werden, werden die Familienzulagen mit der gleichen Periodizität berechnet.
Welche Familienausgleichskasse ist zuständig?
Die Familienzulagen müssen bei der Familienausgleichskasse beantragt werden, der der Arbeitgeber oder Selbständigerwerbende angeschlossen ist, und werden auch von dieser Ausgleichskasse ausbezahlt.
Wenn Sie der ECAS Jura angeschlossen sind und keine Familienzulagen ausbezahlt oder kompensiert werden, bitten wir Sie, sich ab Januar 2026 per E-Mail oder Telefon mit unserer Dienststelle in Verbindung zu setzen. Falls der Arbeitgeber oder Selbständigerwerbende bei einer anderen Kasse angeschlossen ist, nehmen Sie bitte direkt mit dieser Familienausgleichskasse Kontakt auf.
Wie erhalte ich Familienzulagen für Nichterwerbstätige?
Für Nichterwerbstätige, die bereits im Jahr 2025 Familienzulagen beziehen, sind keine administrativen Schritte notwendig. Die Dossiers werden automatisch an die ECAS Jura weitergeleitet. Nichterwerbstätige Personen, die noch keine Familienzulagen erhalten, müssen hingegen ab dem 1. September 2025 ein Gesuch bei der ECAS Jura einreichen.
Das Antragsformular für Familienzulagen finden Sie hier: Familienzulagen.
Wann habe ich Anspruch auf die Geburts- oder Adoptionszulage?
Die Geburtszulage muss nach der Geburt oder Adoption beantragt werden. Sie wird den Einwohnerinnen und Einwohnern von Moutier oder Arbeitnehmern von Unternehmen mit Sitz in Moutier nur für Geburten oder Adoptionen ab dem 1. Januar 2026 gewährt.