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Individuelles Konto

Was ist das individuelle Konto?

Auf einem individuellen Konto (IK) werden die AHV-pflichtigen Einkommen jedes einzelnen Versicherten aufgezeichnet.

Das individuelle Konto (IK) ist die Grundlage zur Berechnung von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV).

Wie prüfe ich, ob die Einkommen der Ausgleichskasse gemeldet wurden?

Anhand des IK-Auszuges kann überprüft werden, ob die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Einkommen der Beschäftigten der Ausgleichskasse gemeldet hat. Die Einkommen des aktuellen Jahres werden erst im Folgejahr verbucht.

Ein IK-Auszug kann bei jeder Ausgleichskasse schriftlich beantragt werden.

Kontoauszug bestellen

Wir empfehlen, diesen kostenlosen Service alle vier Jahre in Anspruch zu nehmen.

Wie erkenne ich eine Beitragslücke?

Eine Beitragslücke entsteht, wenn das Mindesteinkommen pro Kalenderjahr nicht erreicht wurde. Relevant ist die Zeit ab 21-jährig bis zum Erreichen des Referenzalters. Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung der Leistungen und können maximal 5 Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Kann hingegen das Einkommen mit einem Lohnausweis belegt werden, werden die betroffenen Jahre individuell geprüft.

Wir empfehlen immer alle Lohnausweise aufzubewahren.

Welche Nummer hat die Ausgleichskasse?

Die Nummern von Ausgleichskassen, die Individuelle Konten führen, finden Sie im InfoRegister der Zentralen Ausgleichsstelle.

Inforegister der zentralen Ausgleichskasse

Merkblatt

1.01 - Auszug aus dem individuellen Konto (IK)

Formulare

318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
318.260.1 - Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
CI01 - Bestellung Kontoauszug