AHV – Leistungen
Unterliegen die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes?
Ja, es handelt sich um bundesrechtliche Bestimmungen, wobei die Leistungen von verschiedenen Ausgleichskassen bezahlt werden können. Nur die Dossiers von Bezügern von Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz in Moutier, deren AHV/IV-Rente von der Ausgleichskasse des Kantons Bern ausbezahlt wird, werden an die Ausgleichskasse des Kantons Jura weitergeleitet. Erhält der Bezüger zusätzlich eine Hilflosenentschädigung, wird diese ab Januar 2026 ebenfalls von der Ausgleichskasse des Kantons Jura ausgerichtet. Da es sich um eine eidgenössische Regelung handelt, bleiben die ausbezahlten Beträge unverändert.
Häufig gestellte Spezialfragen zum Kantonswechsel von Moutier
Meine AHV-Rente wird ab dem 1. Januar 2026 von der Ausgleichskasse des Kantons Jura ausbezahlt. Wann werde ich meine Rente auf meinem Konto haben?
Die AHV/IV-Renten werden grundsätzlich am 5. Arbeitstag des Monats ausbezahlt. Die Jahresplanung der Zahlungen wird Ende Jahr auf unserer Website in den News publiziert.
Ich beziehe meine AHV-Rente von der Eidg. Ausgleichskasse und beziehe keine Ergänzungsleistungen. Was ändert sich für mich?
Es ändert sich nichts, da die Rente weiterhin von der Eidg. Ausgleichskasse ausbezahlt wird.
Ich habe ab dem 1. Januar 2026 Anspruch auf meine AHV-Rente. Ich bezahle zurzeit Beiträge bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern und wohne in Moutier. Wer ist für die Auszahlung meiner AHV-Rente zuständig?
Die Ausgleichskasse, welche die letzten AHV-Beiträge vereinnahmt hat, d. h. in Ihrem Fall die Ausgleichskasse des Kantons Bern, ist für die Auszahlung der AHV-Rente zuständig. Sind Sie hingegen verheiratet/getrennt und wird für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin bereits eine Rente ausbezahlt, ist für die Berechnung und Auszahlung Ihrer Rente diejenige Ausgleichskasse zuständig, welche bereits die Rente für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ausrichtet.
Mein Arbeitgeber zahlt ab dem 1. Januar 2026 Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Jura. Per 1. November 2026 werde ich AHV-Rentner. Wer zahlt mir meine Rente aus?
Die Rente wird von der Ausgleichskasse des Kantons Jura ausbezahlt, da die AHV-Beiträge zum Zeitpunkt des Anspruchs auf die AHV-Rente an diese Kasse überwiesen werden.
Ich bin wohnhaft in Moutier und beziehe eine AHV-Rente der Ausgleichskasse des Kantons Bern sowie Ergänzungsleistungen. Ich wünsche keinen Wechsel per 1. Januar 2026. Kann ich wählen?
Nein, es gibt keine Wahlmöglichkeit. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, werden diese ab dem 1. Januar 2026 automatisch von der Ausgleichskasse des Kantons Jura ausbezahlt. Dasselbe gilt für die AHV-Rente.