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Formulare

Hilfsmittel der IV

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der IV?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfsmittel der IV, die erforderlich sind, zur:

  • Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
  • Ausübung der Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt),
  • Schulung,
  • Ausbildung,
  • funktionellen Angewöhnung.

Welche Hilfsmittel werden von der IV übernommen?

Die IV kann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der versicherten Person folgende Hilfsmittel übernehmen:

  • Prothesen, Orthesen,
  • Perücken,
  • Orthopädische oder Spezialschuhe,
  • Augenprothesen,
  • Blindenführhunde,
  • Lese-/Schreibsysteme für Blinde,
  • Hörgeräte,
  • Lupenbrillen,
  • TV-Lupen,
  • Rollstühle,
  • Motorfahrzeuge,
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung
  • Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt. 

Wie muss ich mich für Hilfsmittel anmelden?

Die Anmeldung für Hilfsmittel ist bei der IV-Stelle des Wohnkantons einzureichen.

Verzeichnis der IV-Stellen

Merkblätter

    4.01 – Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
    4.06 – Das IV-Verfahren
    4.07 – Motorfahrzeuge der IV
    4.08 – Hörgeräte der IV

Formulare

001.002 - Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel
300.001 - Rechnung für Hörgeräteversorgung
318.635 - Rechnung Hilfsmittel am Arbeitsplatz/ im Aufgabenbereich
318.636 - Rechnung Hilfsmittel bauliche Massnahmen und Motorfahrzeuge
318.637 - Rechnung Hilfsmittel für den Kopfbereich
318.638 - Rechnung Hilfsmittel für Sehbehinderte
318.639 - Rechnung Hilfsmittel für die Selbstsorge
Beantragung einer Vollmacht (nur in Französisch verfügbar)
DIV01 - Mitteilung über eine Adressänderung/Änderung des Zivilstands (nur in Französisch verfügbar)