Hilfsmittel der AHV
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der AHV?
Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben in der Schweiz ansässige AHV-Rentner sowie Bezüger von Ergänzungsleistungen.
An welchen Hilfsmitteln kann sich die AHV beteiligen?
Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:
- Perücken
- Orthopädische Schuhe
- Gesichtsepithesen
- Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
- Hörgeräte
- Lupenbrillen
- Fernrohrlupenbrillen
- Rollstühle ohne Motor.
Wie meldet man den Anspruch auf Hilfsmittel der AHV an?
Die Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.