Hinterlassenenrente
Was ist eine Hinterlassenenrente?
Die AHV sieht folgende drei Arten von Hinterlassenenrenten vor:
- Witwenrenten
- Witwerrenten
- Waisenrenten
Wozu dient die Hinterlassenenrente?
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.
Wann erhalten Frauen eine Witwenrente?
Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.
Verheiratete Frauen, deren Ehemann oder Ehefrau verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn
- sie ein oder mehrere Kinder haben
- sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren.
Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehemann oder ehemalige Ehefrau verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn
- sie Kinder unter 18 Jahren haben
- sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
- sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
- ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird, nachdem sie 45 Jahre alt geworden sind.
Wann erhalten Männer eine Witwerrente?
Verheiratete Männer, deren Ehefrau bzw. Ehemann verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder haben.
Geschiedene Männer, deren Ex-Ehefrau bzw. Ex-Ehemann verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, bis ihr jüngstes Kind 18-jährig wird.
Wie hoch sind Hinterlassenenrenten?
Die monatliche Witwen-/Witwerrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt:
- mindestens: CHF 980.00
- höchstens: CHF 1'960.00
Wann erhalten Kinder eine Waisenrente?
Waisen erhalten die Rente beim Tod des Vaters oder der Mutter:
- bis zum 18. Geburtstag
- bis zum 25. Geburtstag, sofern sie sich in Ausbildung befinden.
Bei Tod beider Elternteile haben die Kinder Anspruch auf zwei Waisenrenten. Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
Die monatliche Waisenrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt:
- Mindestens: CHF 490.00
- Höchstens: CHF 980.00
Hat ein Kind Anspruch auf zwei Waisenrenten oder eine Waisenrente und eine Kinderrente, kann die Gesamtsumme aus beiden Renten CHF 1'470.00 nicht übersteigen.
Wie wird der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente geltend gemacht?
Die Anmeldung für eine Hinterlassenenrente kann an die für Ihren Wohnort zuständige AHV-Zweigstelle oder direkt an die zuständige Ausgleichskasse gerichtet werden.
Für die Berechnung und Zahlung der Hinterlassenenrente ist die jeweils letzte Ausgleichskasse zuständig, an die der Verstorbene AHV/IV/EO-Beträge geleistet hat oder die ihm eine AHV/IV-Rente ausgezahlt hat.
Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache
Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.