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Taggelder der IV

Was sind Taggelder der IV und wann werden sie gewährt?

Taggelder werden während der Eingliederungsmassnahmen der IV als Lohnersatz gewährt. Sie müssen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen. Sie stellen somit eine Nebenleistung dar, die zu bestimmten Eingliederungsmassnahmen hinzukommt.

In welchen Situationen werden Taggelder ausgerichtet?

Je nach bewilligten Massnahmen/Verlauf gibt es zwei Arten von Taggeldern:

  1. Taggeld bei Wiedereingliederungs- und beruflichen Massnahmen
    Es handelt sich um eine Entschädigung, die jeder Person gewährt wird, die wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung ihres Einkommens beraubt ist und für die die Aussichten auf eine berufliche Umschulung nach den gesetzlichen Bestimmungen eindeutig festgelegt sind
     
  2. Taggeld während der erstmaligen beruflichen Ausbildung
    Es handelt sich um eine Vergütung, die frühestens zu Beginn der erstmaligen beruflichen Ausbildung gewährt wird, in der eindeutig nachgewiesen ist, dass zusätzliche Kosten aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung anfallen, um den Erfolg der begonnenen Ausbildung sicherzustellen.

Merkblätter

    4.01 – Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
    4.02 – Taggelder der IV