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                Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
                
            
        
            - 032 952 11 69
 - E-Mail-Adresse
 
Berechnung der Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter) für Selbstständigerwerbende
Das Ergebnis der Berechnung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Einzig gültig ist die auf Grund der Unterlagen durchgeführte offizielle Berechnung.
Unsere Ausgleichskasse steht für weitere Auskünfte gerne zu Ihrer Verfügung.